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Muskelaufbau, Steroide & SARMs

Ostarin (Enobosarm): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Ostarin (Enobosarm) ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wird bisher nur in klinischen Studien untersucht. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als MK-2866, Enobosarm, GTx-024, VK5211 (nicht verwechseln).

StatusIn Studien
EvidenzGroße Studien
WirkstoffklasseNichtsteroidaler selektiver Androgenrezeptor-Modulator (SARM) · oral
Im Tracker als Vial anlegen

Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist Ostarin (Enobosarm)?

Ostarin ist ein SARM: Es soll den Androgenrezeptor vor allem in Muskel und Knochen aktivieren und Organe wie die Prostata weniger stark beeinflussen. Die Selektivität ist aber nur relativ – hormonelle Nebenwirkungen bleiben.

Wie gut ist Ostarin (Enobosarm) untersucht?

Von allen SARMs am besten untersucht: laut Hersteller 27 klinische Studien mit rund 1.600 Teilnehmenden, u. a. zu Muskelschwund bei Krebs, eine Zulassung gab es bisher nicht. In einer Phase-2b-Studie (QUALITY, 168 Personen über 60 unter Semaglutid) verringerte Enobosarm den Verlust an Magermasse; Phase-3-Studien sind geplant.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Ostarin (Enobosarm)?

Unterdrückung der körpereigenen Testosteronproduktion, Senkung des HDL-Cholesterins; die FDA warnt vor erhöhtem Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall. Es gibt Fallberichte über arzneimittelbedingte Leberschäden durch SARMs. Schwarzmarktprodukte enthalten oft andere oder zusätzliche Wirkstoffe.

Ist Ostarin (Enobosarm) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – noch in Studien. Weder in der EU noch in den USA zugelassen, nur Prüfpräparat. WADA: S1.2 (andere anabole Stoffe), namentlich gelistet, jederzeit verboten. In Deutschland fallen anabole Stoffe unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG): Herstellen, Handeltreiben und Inverkehrbringen sind strafbar, ebenso Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen zum Doping; für Leistungssportler ist Selbstdoping strafbar. Der Verkauf als „Research Chemical“ zum menschlichen Gebrauch ist nicht legal.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.