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Trenbolon: Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Trenbolon ist in Deutschland und der EU nicht als Arzneimittel zugelassen (Zulassungen gibt es nur in einzelnen Ländern außerhalb der EU). Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Trenbolonacetat, Trenbolonenantat, Trenbolon-Hexahydrobenzylcarbonat (Parabolan), „Tren“.

StatusNur außerhalb der EU zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseAnabol-androgenes Steroid (19-Nortestosteron-Derivat) · Tierarzneimittel (Implantat); am Schwarzmarkt als Injektion
Im Tracker als Vial anlegen

Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist Trenbolon?

Trenbolon ist ein sehr stark wirksames synthetisches Steroid, das für die Tiermast entwickelt wurde. Es bindet stark an den Androgenrezeptor. Für den Menschen wurde es nie als Arzneimittel zugelassen.

Wie gut ist Trenbolon untersucht?

Keine belastbaren Humanstudien; Daten stammen aus der Veterinärmedizin und aus Fallberichten über Missbrauch. Aussagen zur Sicherheit beim Menschen sind daher kaum möglich.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Trenbolon?

Typische Risiken starker Androgene: ungünstige Blutfette, Bluthochdruck, Herzmuskelverdickung, erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko, Polyglobulie. Starke Unterdrückung der eigenen Hormonachse mit Unfruchtbarkeit; psychische Nebenwirkungen (Reizbarkeit, Aggression, Schlafstörungen) werden häufig berichtet. Bei Frauen Vermännlichung.

Ist Trenbolon in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – nur außerhalb der EU. Nur als Tierarzneimittel (Mastimplantat für Rinder, z. B. in den USA) zugelassen; in der EU ist der Einsatz von Hormonen zur Masttierleistungsförderung seit 1996 verboten. Kein Humanarzneimittel. WADA S1. Nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) sind Handel und Inverkehrbringen verboten; schon Erwerb und Besitz einer „nicht geringen Menge“ (Dopingmittel-Mengen-Verordnung) sind strafbar – auch für Freizeitsportler und auch zum Eigenbedarf. Schwarzmarktware ist häufig gefälscht, falsch dosiert oder verunreinigt.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.