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Langlebigkeit & Immunsystem

Glutathion: Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Glutathion ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als L-Glutathion (reduziert), GSH, Glutathion-Infusion.

StatusNicht zugelassen
EvidenzKleine Humanstudien
WirkstoffklasseKörpereigenes Tripeptid, Antioxidans · oral, Injektion, Infusion
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist Glutathion?

Glutathion ist ein vom Körper selbst gebildetes Tripeptid und eines der wichtigsten Antioxidantien der Zelle, u. a. für die Entgiftung in der Leber. Es wird als „Detox“-, Anti-Aging- und – vor allem als Infusion – als Hautaufhellungsmittel vermarktet.

Wie gut ist Glutathion untersucht?

Studien zur Hautaufhellung und anderen Anwendungen sind klein und kurz (meist 4–12 Wochen); Langzeitdaten zur intravenösen Gabe fehlen. Die FDA sah bei der Prüfung für die Apothekenherstellung einen Mangel an Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Glutathion?

Bei Injektionen/Infusionen durch ungeschultes Personal drohen Infektionen bis zur Blutvergiftung. Diskutiert werden außerdem allergische Reaktionen und ein mögliches Hautkrebsrisiko durch die Verschiebung der Pigmentbildung; verlässliche Langzeitdaten fehlen. Online gekaufte Injektionsprodukte wurden von Behörden wegen Qualitätsmängeln gewarnt.

Ist Glutathion in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. In Deutschland nicht als Arzneimittel zur Injektion/Infusion zugelassen; oral als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. In den USA ist Glutathion für die Apothekenherstellung weiterhin nur „unter Prüfung“ (FDA 503A, Kategorie 1). Infusionen aus Wellness-Angeboten sind Eigenrezepturen ohne Zulassungsprüfung.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.