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Langlebigkeit & Immunsystem

LL-37 (Cathelicidin): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: LL-37 (Cathelicidin) ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wird bisher nur in klinischen Studien untersucht. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als LL-37, humanes Cathelicidin, CAP-18 (Vorstufe), CAMP.

StatusIn Studien
EvidenzKleine Humanstudien
WirkstoffklasseKörpereigenes antimikrobielles Peptid (37 Aminosäuren) · topisch in Studien, im Graumarkt als Injektion
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist LL-37 (Cathelicidin)?

LL-37 ist das einzige menschliche Cathelicidin, ein körpereigenes Abwehrpeptid, das Bakterienmembranen schädigt und Wundheilung, Gefäßneubildung und Immunreaktionen beeinflusst. Es entsteht aus der Vorstufe CAP-18.

Wie gut ist LL-37 (Cathelicidin) untersucht?

Untersucht wurde LL-37 vor allem als Creme/Lösung bei schwer heilenden Unterschenkelgeschwüren und diabetischem Fußulkus in kleinen randomisierten Studien. Die Datenlage für einen klinischen Nutzen ist insgesamt dünn; zu Injektionen „zur Immunstärkung“ gibt es keine verlässlichen Humandaten.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat LL-37 (Cathelicidin)?

Zu viel LL-37 gilt als Mitursache von Rosazea und ist an Entzündungsprozessen der Schuppenflechte beteiligt, wo es als Autoantigen wirken kann. In höheren Konzentrationen kann es auch körpereigene Zellen schädigen. Graumarktware zur Injektion ist in Reinheit und Sterilität ungeprüft.

Ist LL-37 (Cathelicidin) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – noch in Studien. Nirgends als Arzneimittel zugelassen; bisher nur in klinischen Studien geprüft. Im Sport fallen nicht zugelassene Substanzen unter WADA S0. Qualitäts- und Infektionsrisiko bei Graumarktprodukten.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.