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Chlordehydromethyltestosteron: Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Chlordehydromethyltestosteron ist in Deutschland und der EU nicht als Arzneimittel zugelassen (Zulassungen gibt es nur in einzelnen Ländern außerhalb der EU). Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Dehydrochlormethyltestosteron, DHCMT, 4-Chlormetandienon, Oral-Turinabol, „Tbol“.

StatusNur außerhalb der EU zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseAnabol-androgenes Steroid (17α-alkyliert, chloriert) · Tabletten
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist Chlordehydromethyltestosteron?

Chlordehydromethyltestosteron ist ein chloriertes Derivat von Metandienon. Es wurde in den 1960er-Jahren vom DDR-Betrieb VEB Jenapharm als Oral-Turinabol entwickelt. Es war das zentrale Mittel des DDR-Staatsdopings.

Wie gut ist Chlordehydromethyltestosteron untersucht?

Keine modernen klinischen Studien; Wissen stammt vor allem aus dem DDR-Dopingprogramm und dessen Aufarbeitung sowie aus Dopingkontrollen. Eine heutige medizinische Indikation gibt es nicht.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Chlordehydromethyltestosteron?

Neben den typischen Androgen-Risiken (Blutfette, Herz-Kreislauf, Hormonachse, Fruchtbarkeit) wurden besonders gefährliche Leberschäden beobachtet. Im DDR-Doping erhielten auch Frauen und Mädchen das Mittel, mit teils bleibender Vermännlichung und langfristigen Gesundheitsschäden.

Ist Chlordehydromethyltestosteron in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – nur außerhalb der EU. Früher in der DDR als Arzneimittel verfügbar, heute weltweit kein zugelassenes Präparat bekannt. WADA S1 (ausdrücklich genannt). Nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) sind Handel und Inverkehrbringen verboten; schon Erwerb und Besitz einer „nicht geringen Menge“ (Dopingmittel-Mengen-Verordnung) sind strafbar – auch für Freizeitsportler und auch zum Eigenbedarf. Schwarzmarktware ist häufig gefälscht, falsch dosiert oder verunreinigt.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.