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1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: 1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als 1-T, DHB, Dihydroboldenon, Δ1-Dihydrotestosteron; Vorstufen: 1-Androstendiol, 1-Androstendion.

StatusNicht zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseAnabol-androgenes Steroid · meist als Injektionslösung (Ester) oder früher als orale „Prohormon“-Vorstufe
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist 1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon)?

Synthetisches Steroid, chemisch ein 5α-reduziertes Boldenon mit Doppelbindung an Position 1. Es aktiviert den Androgenrezeptor direkt, ohne vorher umgewandelt werden zu müssen.

Wie gut ist 1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon) untersucht?

Keine klinischen Studien am Menschen. Tierdaten (2006) zeigen eine hohe anabole und androgene Potenz vergleichbar mit Testosteronpropionat, inklusive Wachstum von Prostata und Samenblasen und einer Zunahme des Lebergewichts.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat 1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon)?

Typische Risiken anaboler Steroide: Unterdrückung der körpereigenen Testosteronproduktion bis hin zu Hodenatrophie und Unfruchtbarkeit, ungünstige Blutfette (HDL sinkt), Bluthochdruck und Herzbelastung, Akne, Haarausfall, psychische Veränderungen. Die Tierdaten deuten zusätzlich auf eine Leberbelastung hin; Langzeitdaten beim Menschen fehlen.

Ist 1-Testosteron (DHB, Dihydroboldenon) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Nirgends als Arzneimittel zugelassen; in den USA seit 2005 als Anabolikum kontrolliert (Schedule III). WADA: S1.1, namentlich gelistet, jederzeit verboten. In Deutschland fallen anabole Stoffe unter das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG): Herstellen, Handeltreiben und Inverkehrbringen sind strafbar, ebenso Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen zum Doping; für Leistungssportler ist Selbstdoping strafbar. Schwarzmarktware ist häufig falsch deklariert oder verunreinigt.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.