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Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Acetyl Octapeptide-3, Acetyl Glutamyl Heptapeptide-3, SNAP-8.

StatusNicht zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseKosmetischer Peptid-Wirkstoff · topisch (Creme/Serum)
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3)?

Snap-8 ist ein Kosmetik-Peptid, abgeleitet vom Argireline (Acetyl Hexapeptide-3/-8), um zwei Aminosäuren verlängert. Es ahmt ein Stück des Proteins SNAP-25 nach und soll so die Muskelanspannung für Mimikfalten leicht dämpfen – beworben als „Botox-Alternative“ zum Auftragen.

Wie gut ist Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3) untersucht?

Wirksamkeitsbelege stammen überwiegend aus Herstellerdaten; unabhängige, kontrollierte Humanstudien fehlen weitgehend. Schon beim Vorläufer Argireline sind die Ergebnisse uneinheitlich, und Studien zeigen, dass nur ein sehr kleiner Teil des Peptids die Hornschicht durchdringt.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3)?

Als Kosmetikbestandteil gilt es als gut verträglich; möglich sind Hautreizungen oder Allergien. Eine mit Botulinumtoxin vergleichbare Wirkung ist nicht belegt. Angebote als Injektion oder „Forschungspeptid“ haben keine Sicherheitsdaten.

Ist Snap-8 (Acetyl Octapeptide-3) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Kein Arzneimittel, sondern kosmetischer Inhaltsstoff (EU-Kosmetikverordnung). Nicht auf der WADA-Liste als Peptid mit Dopingrelevanz bekannt; kosmetische Peptide wie Hexapeptide gelten laut USADA als nicht verboten. Injektionsware aus dem Internet ist nicht verkehrsfähig und qualitativ unkontrolliert.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.