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AHK-Cu: Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: AHK-Cu ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Kupfer-Tripeptid AHK, Ala-His-Lys-Kupfer, Copper Tripeptide-3.

StatusNicht zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseKupfer-Peptid-Komplex · topisch (Kosmetik-/Haarserum), im Graumarkt auch als Injektionspulver
Im Tracker als Vial anlegen

Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist AHK-Cu?

AHK-Cu ist ein kurzes Peptid aus drei Aminosäuren (Alanin, Histidin, Lysin), das Kupfer bindet – ein naher Verwandter von GHK-Cu. Es soll Zellen der Haarwurzel (dermale Papille) stimulieren und das Absterben dieser Zellen bremsen.

Wie gut ist AHK-Cu untersucht?

Die zentrale Arbeit (Pyo et al., 2007) ist eine Laborstudie an isolierten menschlichen Haarfollikeln und Zellkulturen: Dort förderte der Komplex das Haarwachstum in vitro. Kontrollierte Studien am Menschen zur Wirkung gegen Haarausfall oder Hautalterung fehlen; die Studienlage ist dünn.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat AHK-Cu?

Topisch sind Hautreizungen und Kontaktallergien möglich; verlässliche Langzeitdaten fehlen. Bei Graumarkt-Produkten zur Injektion sind Reinheit, Kupfergehalt und Sterilität unklar – Infektionen und Verunreinigungen sind ein reales Risiko. Zu systemischer Anwendung gibt es keine Sicherheitsdaten.

Ist AHK-Cu in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Kein zugelassenes Arzneimittel, weder in der EU noch anderswo; als Inhaltsstoff in Kosmetika im Handel. Produkte, die als Arzneimittel zur Injektion angeboten werden, sind in Deutschland nicht verkehrsfähig (AMG). Nach USADA-Übersicht gelten gängige kosmetische Kupferpeptide nicht als verboten – im Zweifel vor Wettkämpfen bei der NADA prüfen.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.