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Wachstumshormon

MK-677 (Ibutamoren): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: MK-677 (Ibutamoren) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Ibutamoren, MK-677, MK-0677, „Nutrobal“.

StatusNicht zugelassen
EvidenzGroße Studien
WirkstoffklasseNicht-peptidischer Ghrelin-Rezeptor-Agonist (orales GH-Sekretagogum) · Tabletten/Kapseln/Lösung
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist MK-677 (Ibutamoren)?

Ibutamoren ist kein Peptid, sondern ein oral wirksames kleines Molekül, das den Ghrelin-Rezeptor aktiviert. Es erhöht dadurch Wachstumshormon und IGF-1 und steigert deutlich den Appetit.

Wie gut ist MK-677 (Ibutamoren) untersucht?

Es gibt mehrere randomisierte Studien, u. a. bei älteren Menschen, nach Hüftfraktur und bei Alzheimer (dort kein klinischer Nutzen). GH/IGF-1 und fettfreie Masse stiegen teils an, ein klarer Nutzen für Kraft oder Funktion wurde nicht belegt; eine Studie wurde wegen eines Herzinsuffizienz-Signals vorzeitig beendet.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat MK-677 (Ibutamoren)?

Häufig sind starker Hunger, Wassereinlagerungen und Gelenk-/Muskelschmerzen. Ibutamoren erhöht den Nüchternblutzucker und verschlechtert die Insulinempfindlichkeit – kritisch bei Prädiabetes oder unter Diabetes-/GLP-1-Therapie. Die FDA weist auf ein mögliches Risiko für Herzinsuffizienz hin; Graumarktware (oft als „SARM“ vermarktet) ist häufig falsch deklariert.

Ist MK-677 (Ibutamoren) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Nirgends als Arzneimittel zugelassen; in der EU nicht verkehrsfähig als Nahrungsergänzung. Im Sport verboten (WADA S2, GH-Sekretagoga); kann unter das AntiDopG fallen. Die FDA hat Warnschreiben gegen Anbieter verschickt – Qualitäts- und Fälschungsrisiko hoch.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.