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Wachstumshormon

GHRP-2 (Pralmorelin): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: GHRP-2 (Pralmorelin) ist in Deutschland und der EU nicht als Arzneimittel zugelassen (Zulassungen gibt es nur in einzelnen Ländern außerhalb der EU). Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Pralmorelin, GHRP-2, GPA-748, KP-102, GHRP Kaken 100.

StatusNur außerhalb der EU zugelassen
EvidenzKleine Humanstudien
WirkstoffklasseSynthetisches Hexapeptid, Ghrelin-Rezeptor-Agonist (GH-Sekretagogum) · Injektion bzw. i. v.
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist GHRP-2 (Pralmorelin)?

GHRP-2 ist ein synthetisches Peptid, das am Ghrelin-Rezeptor (GHS-R1a) der Hirnanhangdrüse andockt und so eine starke Ausschüttung von Wachstumshormon (GH) auslöst. Es war der erste Wirkstoff dieser Klasse, der klinisch eingesetzt wurde.

Wie gut ist GHRP-2 (Pralmorelin) untersucht?

In Japan wird Pralmorelin als Diagnostikum zur Prüfung eines Wachstumshormonmangels verwendet. Therapeutische Anwendungen (GH-Mangel, Kleinwuchs) kamen nicht über Phase-II-Studien hinaus; zu Muskelaufbau, Fettabbau oder Anti-Aging gibt es keine belastbaren Humandaten.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat GHRP-2 (Pralmorelin)?

Löst zuverlässig starken Hunger aus und kann neben GH auch Cortisol und Prolaktin erhöhen. Dauerhaft erhöhte GH-/IGF-1-Spiegel können Wassereinlagerungen, Gelenkbeschwerden und einen schlechteren Blutzucker begünstigen. Langzeitsicherheit außerhalb der Diagnostik ist nicht untersucht; Graumarktware ist in Reinheit und Sterilität ungeprüft.

Ist GHRP-2 (Pralmorelin) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – nur außerhalb der EU. Nur in Japan als Diagnostikum zugelassen, in der EU/Deutschland nicht zugelassen. Im Sport verboten (WADA S2, GH-Releasing-Peptide); GH-Sekretagoga können zudem unter das deutsche Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) fallen. Als „Research Chemical“ verkaufte Produkte sind nicht qualitätsgeprüft.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.