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Schlaf

DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Delta-Schlaf-induzierendes Peptid, Emideltid, Deltaran.

StatusNicht zugelassen
EvidenzKleine Humanstudien
WirkstoffklasseNonapeptid (9 Aminosäuren) · Injektion/Nasenspray (Graumarkt)
Im Tracker als Vial anlegen

Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

Was ist DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide)?

DSIP wurde in den 1970er-Jahren aus dem Blut schlafender Kaninchen isoliert und sollte den Tiefschlaf (Delta-Schlaf) fördern. Bis heute sind weder ein zugehöriges Gen noch ein Rezeptor gefunden worden; seine biologische Rolle ist ungeklärt.

Wie gut ist DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide) untersucht?

In den 1980er-Jahren gab es kleine Humanstudien zu Schlafstörungen, Narkolepsie und Entzug mit widersprüchlichen Ergebnissen; teils wurde mehr Tiefschlaf beobachtet, teils kein Effekt. Große, moderne kontrollierte Studien fehlen.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide)?

Verlässliche Sicherheitsdaten fehlen. In einzelnen Studien traten unerwartete Effekte wie ein erhöhter Puls auf. Injektionen von Graumarkt-Peptiden bergen Infektions- und Verunreinigungsrisiken; bei anhaltenden Schlafproblemen sollte die Ursache ärztlich abgeklärt werden.

Ist DSIP (Delta Sleep-Inducing Peptide) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. In der EU/Deutschland nicht zugelassen; ein DSIP-Präparat (Deltaran) soll in einzelnen Ländern außerhalb der EU eingesetzt worden sein, belastbare Zulassungsdaten liegen nicht vor. Bei der WADA nicht namentlich gelistet, als nicht zugelassene Substanz aber unter S0 verboten. Graumarktware ist ungeprüft.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.