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Kognition & Stress

Orexin B (Hypocretin-2): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: Orexin B (Hypocretin-2) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Orexin-B, Hypocretin-2, HCRT-2.

StatusNicht zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseKörpereigenes Neuropeptid (28 Aminosäuren) · Forschungssubstanz
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist Orexin B (Hypocretin-2)?

Orexin B ist ein im Hypothalamus gebildetes Neuropeptid, das bevorzugt am Orexin-2-Rezeptor wirkt und Wachheit, Appetit und Energiehaushalt mitsteuert. Ein Mangel an Orexin-Nervenzellen ist die Ursache der Narkolepsie Typ 1.

Wie gut ist Orexin B (Hypocretin-2) untersucht?

Die Wirkung des Peptids ist vor allem aus Tier- und Laborstudien bekannt. Direkte Gaben von Orexin B am Menschen sind nicht belegt; das Peptid wird im Blut rasch abgebaut, bevor es das Gehirn erreicht. Medizinisch genutzt werden stattdessen Tabletten, die den Orexin-2-Rezeptor aktivieren (z. B. Oveporexton, in den USA 2026 für Narkolepsie Typ 1 zugelassen).

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat Orexin B (Hypocretin-2)?

Für das Peptid selbst gibt es keine Sicherheitsdaten beim Menschen. Die zugelassenen Orexin-2-Agonisten zeigen, welche Effekte über diesen Rezeptor auftreten: Schlaflosigkeit, häufiger Harndrang und vermehrter Speichelfluss. Injizierte oder nasal angewendete Graumarkt-Peptide sind in Wirkung und Reinheit unkalkulierbar.

Ist Orexin B (Hypocretin-2) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Orexin B ist nirgends als Arzneimittel zugelassen. Orexin-Rezeptor-Agonisten (als eigene Wirkstoffe) sind in den USA zugelassen, in der EU bisher nicht. Bei der WADA ist Orexin B nicht namentlich gelistet; als nicht zugelassene Substanz fällt es unter S0.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.