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Regeneration & Heilung

B7-33 (Relaxin-Analogon): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: B7-33 (Relaxin-Analogon) ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als B7-33, einkettiges Relaxin-2-Analogon.

StatusNicht zugelassen
EvidenzPräklinisch
WirkstoffklasseSynthetisches einkettiges Peptid (Relaxin-B-Kette), RXFP1-Agonist · nur Forschung
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist B7-33 (Relaxin-Analogon)?

B7-33 ist eine vereinfachte, nur aus einer Kette bestehende Variante des Hormons Relaxin-2. Es aktiviert den Relaxin-Rezeptor RXFP1 bevorzugt über bestimmte Signalwege und soll so Fibrose (Vernarbung von Organen) hemmen.

Wie gut ist B7-33 (Relaxin-Analogon) untersucht?

Bisher gibt es nur Labor- und Tierstudien, etwa in Nagetiermodellen für Herz- und Lungenfibrose, in denen Fibrose verhindert oder zurückgebildet wurde. Studien am Menschen gibt es nicht.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat B7-33 (Relaxin-Analogon)?

Über Nebenwirkungen beim Menschen ist nichts bekannt. Relaxin-Signalwege beeinflussen Blutgefäße und Bindegewebe; mögliche Effekte auf Blutdruck, Gewebe oder hormonabhängige Organe sind unerforscht. Als „Research Peptide“ angebotene Ware ist ungeprüft.

Ist B7-33 (Relaxin-Analogon) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein. Nirgends zugelassen, reiner Forschungsstoff. Anwendung am Menschen wäre ein unkontrollierter Selbstversuch; im Sport fallen nicht zugelassene Substanzen unter WADA S0. Hohes Qualitätsrisiko.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.