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Regeneration & Heilung

ARA-290 (Cibinetid): Wirkung, Studienlage und Risiken

Nur für Forschungszwecke: ARA-290 (Cibinetid) ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wird bisher nur in klinischen Studien untersucht. Angeboten wird es als Forschungssubstanz mit dem Hinweis „ausschließlich für Forschungszwecke – nicht zur Anwendung an Mensch oder Tier“. Diese Seite fasst den Forschungsstand zusammen und ist keine Empfehlung zur Anwendung.

Auch bekannt als Cibinetid, Cibinetide, ARA 290, Helix-B-Peptid.

StatusIn Studien
EvidenzKleine Humanstudien
WirkstoffklasseSynthetisches Peptid, abgeleitet von Erythropoetin (EPO) · Injektion (Prüfpräparat)
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Dosierungen nennen wir nur für zugelassene Medikamente laut Fachinformation – im Rechner.

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Was ist ARA-290 (Cibinetid)?

ARA-290 ist ein kurzes, von EPO abgeleitetes Peptid, das gewebeschützende und entzündungshemmende Signalwege ansprechen soll, ohne die Blutbildung anzuregen. Es wird vor allem als Mittel gegen Nervenschäden (Small-Fiber-Neuropathie) erforscht.

Wie gut ist ARA-290 (Cibinetid) untersucht?

Es gibt kleine randomisierte Studien, u. a. eine Phase-2b-Studie mit 64 Sarkoidose-Patienten mit Small-Fiber-Neuropathie über vier Wochen, in der sich Hornhaut-Nervenfasern und teils Schmerzen verbesserten. Große, längere Studien und eine Zulassung fehlen.

Welche Nebenwirkungen und Risiken hat ARA-290 (Cibinetid)?

In Studien traten u. a. Schmerzen an der Einstichstelle, Durchfall, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Übelkeit auf; ein Fall von Suizidgedanken wurde als möglicherweise substanzbedingt eingestuft. Langzeitsicherheit ist unbekannt. Außerhalb von Studien erhältliche Ware ist ungeprüft.

Ist ARA-290 (Cibinetid) in Deutschland zugelassen?

Kurz: nein – noch in Studien. Nirgends zugelassen; Prüfpräparat, der aktuelle Entwicklungsstand ist unklar. Anwendung außerhalb klinischer Studien ist nicht vorgesehen; im Sport fallen nicht zugelassene Substanzen unter WADA S0. Qualitätsrisiko bei Graumarktware.

Quellen

Hinweis: Hier stehen bewusst keine Dosierungen. Bei zugelassenen Mitteln legt die Ärztin oder der Arzt die Dosis fest; für nicht zugelassene Stoffe gibt es keine gesicherten Angaben.